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FE-Klasse A2  beschränkt ( auf 35 KW )    Einschluss A1, AM 

Es sind die "Fun-Klassen" für Sie und Ihn. Besonders in der letzten Zeit ein sehr begehrter Führerschein, auch bei Motorradfans, die nicht mehr so ganz 18 sind.

Am häufigsten findet die Ausbildung zusammen mit der Klasse B statt. Das spart eine Menge Zeit und vor allem Kosten.

Beim kombinierten Erwerb, ohne Vorbesitz A1, fallen zu den 12 Grundunterrichten und 2 Kl.-B-Unterrichten noch einmal 4 klassenspezifische Unterrichte an.
Bei Erweiterungen von B auf A2 kommt man auf 10 Unterrichte.
Ansonsten gibt es auch hier die bekannten praktischen Pflichtstunden:

  • 225 Min Überlandfahrten
  • 180 Min Autobahnfahrten
  • 135 Min Beleuchtungsfahrten

Auch hier muss vor Beginn der Sonderfahrten eine ausreichende Sicherheit im Umgang mit dem Motorrad gegeben sein. Diese bekommt man am besten durch das Erlernen der Grundaufgaben, die bei allen 2-Rad-Klassen einen großen Teil der Prüfung ausmachen.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der ca. 60 Min. lang ist.
Klasse A (unbeschränkt) erhalten Sie nicht mehr automatisch nach           2 Jahren.                            

Wer Kl. A1 besitzt, macht bei einer Erweiterung nur noch eine praktische Prüfung !!




FE-Klasse-A                           Einschluss:  A2, A1, AM

Mindestalter für Ersterwerb 24 Jahre. Vorbesitz 2 Jahre A2, 20 Jahre. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre.

Was darf ich damit fahren?

- Krafträder ohne Hubruam und Leistungsbegrenzung.

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW

Wer dem kritischen Alter der 18-24 jährigen (gemäß Unfallstatistik) entflohen ist, kann gleich mit einem großen Motorrad beginnen.
Die Anforderungen sind vergleichbar der Klasse A2-(beschränkt).
Das Ausbildungsmotorrad muss jetzt allerdings etwas größer ausfallen. 
 

 
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